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	<title>hockey &#187; Schiedsrichter</title>
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		<title>Briefing Halle 2011-2012</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 17:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Hockeyverband hat auch für die kommende Hallensaison ein Briefing für Schiedsrichter und Spieler raus gebracht. Weiterhin wurde das Regelheft überarbeitet. Beides kann hier runter geladen werden. Briefing Hallenhockey 2011-2012 ca. 178kb (rechte Maustaste &#8211;&#62; Ziel speichern unter) Hallenhockeyregeln 2011-2012 &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2011/11/briefing-halle-2011-2012/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Hockeyverband hat auch für die kommende Hallensaison ein Briefing für Schiedsrichter und Spieler raus gebracht. Weiterhin wurde das Regelheft überarbeitet. Beides kann hier runter geladen werden.</p>
<p><a href="http://www.hsb-hockey.de/word/wp-content/uploads/2011/11/Hallenhockey_11-12.pdf">Briefing Hallenhockey 2011-2012</a> ca. 178kb (rechte Maustaste &#8211;&gt; Ziel speichern unter)</p>
<p><a href="http://www.hsb-hockey.de/word/wp-content/uploads/2011/11/2011_hallenhockeyregeln.pdf">Hallenhockeyregeln 2011-2012 </a>ca. 541 kb (rechte Maustaste &#8211;&gt; Ziel speichern unter)</p>
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		<title>Regeländerung Halle zum 01.11.11</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 18:54:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Änderungen der Regeln für Hallenhockey zum 1. November 2011 In den letzten beiden Jahren wurden in den Feld- als auch in den Hallenregeln zahlreiche Änderungen durchgeführt. Dabei wurde versucht, sich möglichst nah an dem Regelwerk des internationalen Hockeyverbandes zu orientieren. &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2011/10/regelanderung-halle-zum-01-11-11/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Änderungen der Regeln für Hallenhockey zum 1. November 2011</strong></p>
<p>In den letzten beiden Jahren wurden in den Feld- als auch in den Hallenregeln zahlreiche Änderungen durchgeführt. Dabei wurde versucht, sich möglichst nah an dem Regelwerk des internationalen Hockeyverbandes zu orientieren.</p>
<p><span id="more-1309"></span>Für die kommende Saison hat das „Rules Committee“ der FIH grundsätzlich keine Regeländerungen vorgesehen. Aktuell werden dort jedoch die &#8220;Regelabweichungen&#8221; aus den Turnier-Regeln geprüft und in Zusammenarbeit mit dem „Competitions Committee“ überarbeitet. Diese Abweichungen wurden jedoch bereits im internationalen Spielverkehr im Dezember 2010 eingeführt.</p>
<p>Es ist momentan davon auszugehen, dass diese Variationen offiziell in die &#8220;Rules of Hockey&#8221; aufgenommen und aus den Turnierregeln gestrichen werden. Die Zustim- mung des „Executive Boards“ der FIH wird jedoch erst im März 2012 erwartet.</p>
<p>Die Änderung des §13.7 und somit die Vereinfachung bezüglich der Handhabung von Frühstarts bei Strafecken hat sich in der aktuellen Feldsaison als sehr positiv herausgestellt und wird somit analog in die Halle übernommen. Die Hinausstellung auf Zeit von 2 Minuten als Folge einer grünen Karte wird <strong>NICHT</strong> in die Hallensaison 2011/12 übernommen.</p>
<p>Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke (§ 13.7)</p>
<p>§13.7.c)</p>
<p>Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittellinie oder die Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.</p>
<p>DHB: Wenn ein verteidigender Feldspieler, außer dem Torwart oder dem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben. Im Fall, dass der Torwart oder der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich ein beliebiger verteidigender Feldspieler hinter die Mittellinie begeben. In beiden Fällen wird der Feldspieler nicht ersetzt und die Mannschaft verteidigt die Strafecke mit einem Spieler weniger, solange die Strafecke nicht beendet ist (vgl. §13.5).</p>
<p>Jedes weitere zu frühe Herauslaufen bei derselben oder einer weiteren Strafecke wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet.</p>
<p>§13.7.d)</p>
<p>Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt, ist die Strafecke zu wiederholen.</p>
<p>DHB: Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird in diesem Fall wiederholt.</p>
<p>Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird auch in diesem Fall wiederholt.</p>
<p>Diese Regel gilt in beiden Fällen solange, bis die Strafecke beendet ist (vgl. §13.5). Jeder weitere Regelverstoß dieser Art wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet.</p>
<p>Des Weiteren werden die bereits in der aktuell laufenden Feldsaison durchgeführten redaktionellen Änderungen und Streichungen einiger DHB-Zusätze in das Hallenheft übernommen. Das Gleiche gilt für die Modifikation der Richtlinien für persönliche Strafen (bis auf die 2 Minuten-Strafe bei einer grünen Karte). Die neue Printversion der Hallenregeln wird so schnell es geht veröffentlicht und als download auf hockey.de zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Mönchengladbach, 15. Oktober 2011</p>
<p>Christian Blasch<br />
Regelwerk<br />
Schiedsrichter- und Regelausschuss Deutscher-Hockey-Bund e.V.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Regeländerung 01.08.2011</title>
		<link>http://www.hsb-hockey.de/word/2011/08/regelanderung-01-08-2011/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 15:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Änderungen der Regeln für Feldhockey zum 1. August 2011 Nach umfangreichen Regeländerungen in der letzten Feldhockeysaison, wird die FIH die Regeln, auch unter Berücksichtigung der Olympischen Spiele in London im kommenden Jahr, offiziell nicht ändern. Allerdings erprobt der Weltverband momentan &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2011/08/regelanderung-01-08-2011/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Änderungen der Regeln für Feldhockey zum 1. August 2011</strong></p>
<p>Nach umfangreichen Regeländerungen in der letzten Feldhockeysaison, wird die FIH die Regeln, auch unter Berücksichtigung der Olympischen Spiele in London im kommenden Jahr, offiziell nicht ändern.</p>
<p><span id="more-1248"></span>Allerdings erprobt der Weltverband momentan bei diversen „World Level Events“ eine geänderte Handhabung bezüglich der Ausführung der Strafecke sowie eine Modifikation der grünen Karte. Diese Änderungen werden aller Voraussicht nach erst nach den Olympischen Spielen in das Regelwerk integriert. Um vor allem den Nationalspielern in der bevorstehenden Feldsaison 2011/12 möglichst internationale Rahmenbedingungen zu bieten, werden nachstehende Regeländerungen im Geltungsbereich des gesamten DHB mit Wirkung zum 1. August 2011 umgesetzt:</p>
<p><strong>Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke (§ 13.7)</strong></p>
<p>§13.7.c) Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittellinie oder die Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.</p>
<p>DHB: Wenn ein verteidigender Feldspieler, außer dem Torwart oder dem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben. Im Fall, dass der Torwart oder der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich ein beliebiger verteidigender Feldspieler hinter die Mittellinie begeben. In beiden Fällen wird der Feldspieler nicht ersetzt und die Mannschaft verteidigt die Strafecke mit einem Spieler weniger, solange die Strafecke nicht beendet ist (vgl. §13.5).</p>
<p>Jedes weitere zu frühe Herauslaufen bei derselben oder einer weiteren Strafecke wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet.</p>
<p>§13.7.d) Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt, ist die Strafecke zu wiederholen.</p>
<p>DHB: Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird in diesem Fall wiederholt. Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird auch in diesem Fall wiederholt.</p>
<p>Diese Regel gilt in beiden Fällen solange, bis die Strafecke beendet ist (vgl. §13.5). Jeder weitere Regelverstoß dieser Art wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet. Persönliche Strafen (§ 14)</p>
<p><strong>§14.1 Bei jeglichem Regelverstoß kann der betreffende Spieler</strong></p>
<p>b) durch Zeigen der grünen Karte verwarnt werden;</p>
<p>DHB: Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten betragen. Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit gemäß § 14.2 zuständig. Sie sollen dem Spieler, wenn es den Regeln entspricht und der Spielverlauf es zulässt, umgehend nach Ablauf der Strafzeit die weitere Teilnahme am Spiel erlauben.</p>
<p><strong>Richtlinien für persönliche Strafen</strong></p>
<p>III. Konkrete Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte</p>
<p>1. Grüne Karte</p>
<p>c) Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten betragen. Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit gemäß § 14.2 zuständig.</p>
<p>Mönchengladbach, 11.August 2011<br />
Christian Blasch<br />
Regelwerk<br />
Schiedsrichter- und Regelausschuss<br />
Deutscher-Hockey-Bund e.V.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderungen der SPO DHB zum 01.08.11</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jul 2011 20:16:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2011 beschlossen, die vom Präsidium des DHB gemäß § 23 a der Satzung des DHB bestätigt worden sind. Ich weise besonders auf folgende grundlegende Änderungen hin: Eine durch eine &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2011/07/anderungen-der-spo-dhb-zum-01-08-11/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2011 beschlossen, die vom Präsidium des DHB gemäß § 23 a der Satzung des DHB bestätigt worden sind.</p>
<p><span id="more-1166"></span>Ich weise besonders auf folgende grundlegende Änderungen hin:</p>
<ul>
<li>Eine durch eine Pass-Stelle erteilte Spielberechtigung bleibt gültig, auch wenn sie fälschlicherweise erteilt worden ist. Sie kann nur dann nachträglich für ungültig erklärt werden, wenn sie durch bewusst falsche Angaben erschlichen wurde. (§ 20 Abs. 1).</li>
<li>Soll ein Spieler in einem Bundesligaverein nur unterhalb der Bundesliga spielen, ist für Härtefallentscheidungen nicht mehr der ZA der Bundesliga zuständig, sondern der ZA des entsprechenden Verbandes (§ 20 Abs. 5).</li>
<li>In Zukunft können Spieler, die im Zeitraum 01,08. bis zum Saisonbeginn der Bundesliga noch im Ausland spielen, die Spielberechtigung für die Bundesliga für die beginnende Feldhockeysaison erhalten, wenn für sie bis zum 01.08. ein Spielerpass beantragt ist  oder sie bereits bis zum 31.07. für den Verein spielberechtigt waren.(§ 20 Abs. 6).</li>
<li>Wird ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, muss die Änderung der Spielwertung sofort nach Bekanntwerden des Sachverhalts, spätestens vier Spieltage nach dem betroffenen Meisterschaftsspiel erfolgen. Diese zeitliche Begrenzung gilt nicht, wenn die Spielberechtigung aufgrund bewusst fehlerhafter Angaben erschlichen wurde (§ 20 Abs. 14).</li>
<li>Das bisher in der Halle vorgeschriebene Spiel um Platz 3 bei Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren wird gestrichen, wurde aber schon länger nicht mehr ausgespielt (§ 46 Abs. 2).</li>
<li>Die Einspruchsmöglichkeit gegen die Spielwertung wegen eines Regelverstoßes der Schiedsrichter wird stark eingeschränkt. Der Einspruch muss innerhalb von 30 Minuten Nach Spielende bei den Schiedsrichtern angezeigt werden. Diese notieren das im Spielbericht. Die Begründung für den Einspruch sowie der Nachweis über die Zahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 500 € müssen bis Ende des folgenden Tages beim zuständige Staffelleiter vorliegen. Liegen Begründung und Zahlungsnachweis nicht zeitgerecht vor, gilt der Einspruch als zurückgenommen. Der ZA muss unverzüglich, spätestens nach 2 Wochen, über den Einspruch entscheiden. Der Einspruch wird als unbegründet abgewiesen, wenn der Einspruchsgrund nicht offensichtlich, schwerwiegend und spielentscheidend ist (§ 51)</li>
<li>Der bisherige Anhang 1 entfällt ersatzlos, weil es inzwischen eigenständige Regelempfehlungen des DHB für Hockeyspiele auf Mini -,Klein- oder Dreiviertel-Feld gibt.</li>
<li>Der bisherige Anhang 5 entfällt ersatzlos, da in allen Bundesligen wieder in Doppelrunde gespielt wird und das Pilotprojekt beendet ist..</li>
</ul>
<p>Es folgen die Änderungen im Einzelnen. Hier nicht aufgeführt sind rein redaktionelle Änderungen, die sich z.B. aus der Änderung von Begriffen in der neuen DHB-Satzung ergeben.</p>
<p><strong>In § 4 Abs. 5 wird ein neuer Buchstabe f eingefügt:</strong></p>
<p>§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände</p>
<p>(5) f) wie lange Meisterschaftsspiele der Jugendaltersklassen, ausgenommen die  Altersklassen der Juniorinnen und Junioren (U21), im Feldhockey dauern, wenn sie bei Endrunden in Turnierform mit mehreren Spielen einer Mannschaft an einem Tag ausgetragen werden. (Abweichung von § 17 Abs. 1 Buchst. a bis c); hierbei darf die in § 17 Abs. 1 Buchst. a bis c genannte Spieldauer nicht überschritten werden,</p>
<p>Der bisherige Buchst. f wird f 1.</p>
<p><strong>In § 4 wird Abs. 5 Buchstabe j wie folgt geändert:</strong></p>
<p>§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände</p>
<p>(5) j) dass Mannschaften zweier Vereine für die Dauer von höchstens zwei Jahren in  bestimmten Spiel- oder Altersklassen als Spielgemeinschaft an Meisterschaftsspielen teilnehmen dürfen, sofern dies notwendig ist, um den Bestand eines Vereines zu  sichern (Abweichung von § 20 Abs. 1 Satz 2); in der Altersklasse der Damen und Herren gilt dies nur für die Spielklassen gemäß § 15 Abs. 1 Buchst. e bis g; die Spielgemeinschaft darf nicht an Spielen um Deutsche Meisterschaften teilnehmen,</p>
<p>In § 4 wird Abs. 5 Buchstabe k ersatzlos gestrichen</p>
<p>§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände</p>
<p>Die bisherige Buchstabenfolge ändert sich wie folgt:</p>
<p>h1 wird i1, h2 wird i2, i wird j, j wird k.</p>
<p><strong>In § 11 wird Abs. 3 wie folgt geändert</strong></p>
<p>§ 11 Gewinn- und Kostenverteilung bei Meisterschaftsspielen</p>
<p>(3)       …..Den Abrechnungsmodus dieser Veranstaltungen legt der DHB im Grundsatz fest und informiert die betroffenen Vereine vor den jeweiligen Veranstaltungen über Einzelheiten der Veranstaltungsvereinbarungen zwischen DHB und Ausrichter.</p>
<p><strong>In § 20 werden Abs. 1, 5 und 6 wie folgt geändert</strong></p>
<p>§ 20 Spielberechtigung</p>
<p>(1) An Meisterschaftsspielen dürfen nur spielberechtigte Spieler teilnehmen. Ein Spieler ist erst von dem in seinem gültigen Spielerpass eingetragenen Tag an und nur für den Verein spielberechtigt, auf dessen Antrag der Spielerpass ausgestellt worden ist. Ist ein Spielerpass nicht innerhalb von sechs Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrages ausgestellt worden, ist der Spieler für den antragstellenden Verein von dem siebten Tag nach Eingang des Antrages an spielberechtigt, sofern die Spielberechtigung nicht gemäß Absatz 3 bis 6, 8 oder 9  ausgeschlossen ist. Ein Spielerpass, der nach Abs. 2, 5, 7 und 8 nicht hätte ausgestellt  werden dürfen, ist gültig, sofern er nicht durch bewusst fehlerhafte Angaben des beantragenden Vereins oder des Spielers erlangt worden ist; er muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhaltes mit Wirkung für die Zukunft eingezogen werden.</p>
<p>(5) f)    Führt die Regelung gemäß Buchstabe a für einen Spieler zu einer besonderen Härte, kann für ihn auf Antrag eine abweichende Regelung getroffen werden. Über den Antrag entscheidet der ZA, der für die höchste Spielklasse zuständig ist, in der der beantragende Verein den Spieler einsetzen will. Soll der Spieler später in einer höheren Spielklasse eingesetzt werden, ist ein erneuter Antrag bei dem für diese Spielklasse zuständigen ZA erforderlich.</p>
<p>(6)   Nimmt ein Spieler an einem Meisterschaftsspiel im Sinne von § 13 Abs. 4 teil, so gilt  dieses als Vereinswechsel und der Spieler verliert von diesem Zeitpunkt an seine Spielberechtigung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Spieler im Zeitraum zwischen dem 1. August und dem Tag vor dem ersten Spieltag der Bundesliga Feld, in der der  Verein spielt, für den er eingesetzt werden soll, an einem Meisterschaftsspiel im Ausland teilgenommen hat und die Spielberechtigung gemäß Abs. 5 Buchst. a rechtzeitig beantragt wurde oder der Spieler bereits am 31. Juli  für den Verein spielberechtigt war.</p>
<p><strong>In § 20 werden Abs. 10 und 14 neu eingefügt:</strong></p>
<p>§ 20 Spielberechtigung</p>
<p>Abs. 10 bis 12 werden Abs. 11 bis 13.</p>
<p>(10)  Die Überprüfung der Spielberechtigung nach Abs. 1 bis 9 erfolgt durch Überprüfung der Spielberichtsbogen auf der Grundlage der namentlichen  Mannschaftsmeldung durch die Staffelleiter oder auf Einspruch einer der am Spiel beteiligten Mannschaften gemäß § 51 Abs. 1 Buchst. c.</p>
<p>(14)   Die Änderung der Spielwertung wegen des Einsatzes eines nicht  spielberechtigten Spielers muss durch den ZA oder Staffelleiter unmittelbar  nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes, spätestens innerhalb von vier Spieltagen nach dem betroffenen Meisterschaftsspiel getroffen und dem betroffenen Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Diese zeitliche  Begrenzung gilt nicht, wenn die Spielberechtigung durch bewusst fehlerhafte Angaben des Vereins oder des Spielers erlangt ist.</p>
<p><strong>In § 25 wird Abs. 1 wird redaktionell wie folgt geändert:</strong></p>
<p>§ 25 Spielausfall – Spielabbruch – Nichtantreten von Mannschaften</p>
<p>(1)  Fällt ein Meisterschaftsspiel aus Verschulden einer Mannschaft oder ihres Vereines aus, werden das Spiel grundsätzlich neu angesetzt und der Mannschaft drei Punkte in der Wertung der Meisterschaftsspiele der laufenden Saison abgezogen. Der ZA setzt das ausgefallene Spiel nicht neu an, falls es für die Meisterschaft, den Auf- oder den Abstieg nicht von entscheidender Bedeutung ist. Wird es nicht ……….</p>
<p><strong>In § 27 wird Abs. 3 wie folgt geändert:</strong></p>
<p>(3)   In Meisterschaftsspielen müssen die Spieler numerisch unterschiedliche Rückennummern zwischen 1 und 99 und die Mannschaftsführer eine deutlich  erkennbare Armbinde oder etwas Vergleichbares am Oberarm oder an der  Schulter tragen.</p>
<p><strong>In § 31 wird Abs. 8 wie folgt geändert:</strong></p>
<p>§ 31 Pflichten des Heimvereines</p>
<p>(8)   Nach einem Meisterschaftsspiel muss die Mannschaft des Heimvereines, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten und bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter, das Spielergebnis unverzüglich telefonisch an die vom zuständigen Staffelleiter bekannt gegebene Telefonnummer durchgeben.</p>
<p><strong>In § 32 werden Abs. 1 wie folgt geändert und Abs. 6 und 7 neu angefügt:</strong></p>
<p>§ 32 Pflichten der Mannschaften</p>
<p>(1)  Letzter Satz:  wird gestrichen.</p>
<p>(6)  Die Mannschaftsführer oder ein Betreuer jeder Mannschaft müssen den Spielbericht spätestens 30 Minuten nach Spielende leserlich unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit der von ihnen vorgenommenen und die Kenntnisnahme der von den Schiedsrichtern vorgenommenen Eintragungen  bestätigt. Änderungen der Eintragungen nach der Unterschrift sind nicht  möglich.</p>
<p>(7)  Der Spielberichtsbogen kann für die in § 15 Abs. 1 Buchst. a bis c genannten  Spielklassen auch in elektronischer Form erstellt und ausgefüllt werden. Abs. 1  bis 5 gelten sinngemäß. Der jeweilige ZA kann weitere sachbezogene  Regelungen treffen.</p>
<p><strong>In § 35 werden Abs. 4, 6 und 9 wie folgt geändert::</strong></p>
<p>§ 35 Pflichten der Schiedsrichter</p>
<p>(4)  Buchst. n:  wird ersatzlos gestrichen</p>
<p>Buchst. o wird Buchst. n</p>
<p>(4) o)  neu: welche Mannschaft bis spätestens 30 Minuten nach dem Spiel Einspruch gegen die Wertung des Spiels wegen eines Regelverstoßes der Schiedsrichter eingelegt hat,</p>
<p>(6) Die Schiedsrichter müssen den Spielberichtsbogen nach Unterschriftleistung  durch Mannschaftsführer oder Betreuer der beiden Mannschaften gemäß § 32 Abs. 6 leserlich und unter Angabe…….Bei Eintragungen gemäß Absatz 4 Buchst. l,  m und q  müssen….</p>
<p>(9)  Bei Meisterschaftsturnieren obliegen die in Absatz 1 bis 3 sowie Absatz 4 Buchst. a bis i, n bis s und Absatz 7 genannten Aufgaben dem Turnierausschuss.</p>
<p><strong>§ 36 wird wie folgt geändert:</strong></p>
<p>§ 36 Sonstige Maßnahmen der Schiedsrichter</p>
<p>(4)   Abs. 4: wird ersatzlos gestrichen</p>
<p>Abs. 5 wird Abs. 4.</p>
<p>Unter D. Bundesligen wird die vorangestellte „Anmerkung“ ersatzlos gestrichen.</p>
<p><strong>In § 46 Abs. 2 werden die Spielpaarungen von Saison zu Saison fortgeschrieben</strong></p>
<p>§ 46 Deutscher Meisterschaften der Herren</p>
<p>(2) a)   … Die Reihenfolge der Viertelfinalspiele lautet in der Hallenhockey-Saison</p>
<p>2011/2012     Spiel 1: Nord 1 – Süd 2,     Spiel 2: Ost 1 – West 2,</p>
<p>Spiel 3: Süd 1 – Nord 2,     Spiel 4: West 1 – Ost 2</p>
<p>2012/2013     Spiel 1: Nord 1 – West 2,   Spiel 2: Ost 1 – Süd 2,</p>
<p>Spiel 3: Süd 1 – Ost 2,       Spiel 4: West 1 – Nord 2</p>
<p>2013/2014  Spiel 1: Nord 1 – Ost 2,    Spiel 2: Ost 1 – Nord 2,</p>
<p>Spiel 3: Süd 1 – West 2,   Spiel 4: West 1 – Süd 2</p>
<p>Nach jeweils drei Jahren wiederholt sich die gleiche Reihenfolge.</p>
<p>b)….. lauten die Spielpaarungen der Halbfinalspiele in der Hallenhockey-Saison</p>
<p>2011/2012     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 2, Sieger Spiel 3 – Sieger Spiel 4</p>
<p>2012/2013     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 2, Sieger Spiel 3 – Sieger Spiel 4</p>
<p>2013/2014     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 3, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 4</p>
<p>2014/2015     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 4, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 3</p>
<p>2015/2016     Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 3, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 4</p>
<p>2016/2017  Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 4, Sieger Spiel 2 – Sieger Spiel 3</p>
<p>Nach jeweils sechs Jahren wiederholen sich die gleichen Spielpaarungen.</p>
<p><strong>In § 46 wird Abs. 2 wie folgt geändert</strong></p>
<p>§ 46 Deutscher Meisterschaften der Herren</p>
<p>c)      Die Sieger der beiden Halbfinalspiele tragen das Endspiel aus. Der Sieger ……</p>
<p>d)     Die Halbfinalspiele sowie das Endspiel werden an einem Wochenende …</p>
<p>Buchst e wird ersatzlos gestrichen.</p>
<p><strong>In § 50 werden Abs. 1 und 9 wie folgt geändert:</strong></p>
<p>§ 50 Strafen – Verfahrenskosten</p>
<p>(1)</p>
<p>a) 6. Unterlassen der ordnungsgemäßen Ausfüllung des Spielberichtsbogens</p>
<p>; (§ 32 Ab.2 und 6) € 20,-</p>
<p>(9) Empfänger für Mitteilungen, Aufforderungen und Entscheidungen des ZA und des  Staffelleiters ist der Verein, der selbst betroffen ist, oder dem die betroffene Mannschaft oder Person zum Zeitpunkt des Vorfalles angehört hat. Diese  Informationen sind in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) zu übermitteln.</p>
<p><strong>§ 51 wird wie folgt geändert:</strong></p>
<p>§ 51    Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspieles</p>
<p>(1)       Ein Einspruch …..</p>
<p>a)   …..</p>
<p>b)   wegen eines Regelverstoßes der Schiedsrichter, nicht aber ……</p>
<p>c)   ………</p>
<p>(2)       ……. Ein Einspruch gemäß Abs. 1 Buchst. b und c muss innerhalb von 30 Minuten   nach Beendigung des Spiels bei den Schiedsrichtern eingelegt und von diesen im Spielberichtsbogen eingetragen werden. Die Kenntnisnahme ist durch den Mannschaftsführer oder den Betreuer durch Unterschrift zu bestätigen. Bei Meisterschaftsturnieren ……</p>
<p>(3)   Ein Einspruch muss bis zum Ende des auf das Meisterschaftsspiel folgenden  Tages gegenüber dem zuständigen Staffelleiter, bei Meisterschaftsturnieren innerhalb von 30 Minuten nach Spielende gegenüber dem Turnierausschuss, schriftlich begründet werden. In der Begründung ….. Innerhalb der    Begründungsfrist ist außerdem eine Einspruchsgebühr in Höhe von € 500, &#8211; bei dem zuständigen Staffelleiter, ……   einzuzahlen; gegenüber dem zuständigen Staffelleiter genügt der Nachweis der Überweisung der Einspruchsgebühr. Liegen dem Staffelleiter Begründung und Zahlungsnachweis nicht zeitgerecht vor, gilt der Einspruch als zurückgenommen. Wird der Einspruch innerhalb der  Begründungsfrist zurückgenommen oder gilt als zurückgenommen, ermäßigt  sich die Gebühr auf € 250,-.</p>
<p>(4)   Über den Einspruch entscheidet der ZA unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb  von zwei Wochen nach seinem Eingang. ….</p>
<p>(5)  Der Einspruch ist als unzulässig abzuweisen, wenn …… Er ist als unbegründet abzuweisen, wenn der behauptete Einspruchsgrund nicht offensichtlich, schwerwiegend und spielentscheidend ist.</p>
<p><strong>Anhang 1 „Bestimmungen des DHB für Kleinfeldhockey“ wird ersatzlos gestrichen</strong></p>
<p>Die derzeitigen Anhänge 2 bis 4  werden Anhänge 1 bis 3.</p>
<p>Anhang 5 „Richtlinien für die Feldhockeysaison 2010/2011 der 1. Bundesliga Herren (Feld) und der 1. Bundesliga Damen (Feld)“ wird ersatzlos gestrichen.</p>
<p>Die Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 „Altersklassenjahrgänge der Jugend“ und zu §19 Abs. 10 Satz 1 „Gültigkeitsdauer von Spielerpässen der Jugendaltersklassen“ werden dem fortschreitenden Kalender angepasst, hier aber nicht aufgeführt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Frank Selzer<br />
Spielordnungsausschuss DHB<br />
Vorsitzender</p>
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		<title>Änderungen der Regeln für Feldhockey</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 13:27:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Änderungen der Regeln für Feldhockey und der „Richtlinien für persönliche Strafen“ zum 1. April 2011 Regelwerk Im Regelwerk für Feldhockey 2009 des Deutschen Hockey-Bundes existieren nach wie vor deutliche Abweichungen zu den Regeln des Internationalen Hockeyverbandes. Die Abweichungen zu den &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2011/03/regel-feldhockey-2011/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Änderungen der Regeln für Feldhockey und der „Richtlinien für persönliche Strafen“ zum 1. April 2011</strong></p>
<p><strong>Regelwerk</strong></p>
<p>Im Regelwerk für Feldhockey 2009 des Deutschen Hockey-Bundes existieren nach wie vor deutliche Abweichungen zu den Regeln des Internationalen Hockeyverbandes. Die Abweichungen zu den Normen der FIH entstehen meist durch DHB-Zusätze in Paragraphen, in denen die internationalen Regeln entweder außer Kraft gesetzt werden oder die Handhabung bzw. die Auslegung modifiziert wird. Das Ziel muss es sein, ein möglichst identisches Regelwerk mit keinen bis wenigen Abweichungen zuschaffen.<br />
<span id="more-1096"></span>Aus diesem Grund wurden die „Regeln für Feldhockey 2009“ auf den Prüfstand gestellt und die entsprechenden Paragraphen angepasst. Die FIH hat neben dem offiziellen Regelwerk auch noch geltende „Tournament Regulations“ (vergleichbar mit der SPO im DHB), in denen zum Teil zusätzliche Regelungen zu finden sind. Insofern machte es Sinn, einige DHB-spezifische Verweise, Auslegungen und Zusätze bestehen zu lassen, da die entsprechenden FIH-Regeln eventuell nicht eindeutig genug umzusetzen sind.</p>
<p>Die Regeländerungen werden trotz der laufenden Feldsaison durchgeführt, da die Modifikationen das Spiel vom Grundsatz her nicht verändern werden. Außerdem wurden bereits diverse Änderungen in der abgelaufenen Hallensaison umgesetzt, die nun wiederum für die Rückrunde auf dem Feld nicht gelten würden. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den Ligastart im Jugendbereich, macht eine Regeländerung zum jetzigen Zeitpunkt Sinn.</p>
<p><strong>Richtlinien für persönliche Strafen</strong></p>
<p>Des Weiteren wurden die Richtlinien für persönliche Strafen stark überarbeitet und ebenfalls der internationalen Auslegung angepasst. Die Richtlinien werden in den saisonalen Briefings für DHB-Schiedsrichter ausgiebig erläutert; für die Rückrunde haben diese bereits regional stattgefunden. Bei den Richtlinien für persönliche Strafen handelt es sich um eine Anweisung der KSR an die Schiedsrichter für Spiele im nationalen Spielverkehr. Durch sie soll die Verhängung persönlicher Strafen gegen Spieler einheitlicher und transparenter gemacht werden.</p>
<p>Die Praxis der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass sich die Richtlinien nicht immer zwingend vorteilhaft auf die Spielkontrolle und somit auf das Spiel im Allgemeinen auswirken. Die strikte Durchführung der Richtlinien konnte unter Umständen zu einer kontraproduktiven Wirkung führen, da möglicherweise ein Schiedsrichter unabhängig vom Spielverlauf dazu „gezwungen“ wurde eine persönliche Strafe zu verhängen, wo eventuell unter Berücksichtigung der Spielkontrolle eine andere Lösung die bessere Alternative für das Spiel gewesen wäre. Ein Automatismus in der Vergabe von persönlichen Strafen steht dem Spiel somit nicht zwingend förderlich gegenüber.</p>
<p>Zukünftig werden verbindliche Anweisungen bezüglich der Vergabe persönlicher Strafen in den jeweiligen saisonalen Briefings vor der Hallen- und Feldsaison, in Anlehnung an die Vorgaben der FIH, geregelt und veröffentlicht. Das neue Regelheft wird im Laufe der nächsten Wochen veröffentlicht.</p>
<p><strong>Regeländerungen</strong></p>
<p>Mit Wirkung zum 1.April 2011 sind die gültigen „Regeln für Feldhockey 2009“ des Deutschen Hockey-Bundes und die darin erwähnten „Richtlinien für persönliche Strafen“ wie nachstehend beschrieben geändert worden:</p>
<p><strong>A.) Regelwerk</strong></p>
<p><strong>1.) §2.5 (Änderung Analog zur Halle</strong>)<br />
Die Anzahl der Betreuer wird auf VIER pro Mannschaft erhöht. Gegen jeden der Betreuer können persönliche Strafen verhängt werden („Bankstrafe“).</p>
<p><strong>2.) §5.1 (Änderung Analog zur Halle</strong>)<br />
Falls sich direkt vor dem Ende der ersten Halbzeit, dem Spielende oder einer Auszeit ein Vorfall ereignet hat, den die Schiedsrichter überprüfen müssen, darf diese Überprüfung durchgeführt werden, auch wenn die Spielzeit in der Zwischenzeit abgelaufen beziehungsweise angehalten ist und ein entsprechendes Signal gegeben wurde. Die Überprüfung hat unverzüglich zu erfolgen und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um auf die betroffene letzte Spielsituation zurückzukommen und diese, falls erforderlich, zu korrigieren.</p>
<p><strong>3.) §13.1 Ort der Ausführung eines Freischlags</strong>:<br />
Paragraph d) wurde ersatzlos gestrichen, wodurch nun ein Freischlag für die Verteidiger, der innerhalb ihres Schusskreises verhängt wird, NICHT MEHR an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden darf, sondern nur noch wie in Paragraph c) beschrieben, an der Stelle, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.</p>
<p><strong>4.) §13.3 h) Zu frühes Herauslaufen bei einer Strafecke</strong>:<br />
Laufen zukünftig verteidigende Spieler zum zweiten Mal bei einer Strafecke zu früh heraus, wird dies nicht mehr automatisch mit einer grünen Karte geahndet und auch kein 7-m Ball mehr angedroht bzw. im weiteren Verlaufe des Spieles bei Wiederholung verhängt. Eine Spielstrafe kann in diesem Fall nicht mehr gegeben werden, sondern nur noch eine persönliche Strafe. Die genaue Verfahrensweise zum zu frühen Herauslaufen bei einer Strafecke wird in den Richtlinien für persönliche Strafen II. 2 c) erläutert.</p>
<p><strong>5.) §13.3 j</strong>)<br />
Ein Tor kann bei einer Strafecke nicht erzielt werden, wenn der Ball nicht zuvor den Schusskreis verlassen hat, jedoch ist der Schuss in Richtung Tor grundsätzlich erlaubt.</p>
<p><strong>6.) §13.7 (Änderung Analog zur Halle</strong>)<br />
Im Fall, dass der Hereingeber der Strafecke einen Fuß nicht außerhalb des Schusskreises hat oder im Fall, dass ein Angreifer zu früh den Schusskreis betritt, wird die Strafecke wiederholt. Dies gilt auch, wenn ein verteidigender Spieler zu früh die Mittel- oder Grundlinie überquert. Ein 7-m-Ball kann jedoch aufgrund des zu frühen Herauslaufens nicht mehr verhängt werden.</p>
<p><strong>7.) §13.10 (Änderung Analog zur Halle)</strong><br />
Begeht der verteidigende Spieler während der Ausführung eines 7-m-Balles einen Regelverstoß, wird der 7-m-Ball wiederholt und gegen den betroffenen Spieler eine persönliche Strafe ausgesprochen. Begeht der angreifende Spieler während der Ausführung eines 7-m-Balles einen Regelverstoß, wird der 7-m-Ball wiederholt, falls ein Tor erzielt wurde. Im Falle, dass kein Tor erzielt wurde, wird ein Freischlag gegen den betroffenen Spieler verhängt.</p>
<p><strong>8.) § 14.2 Persönliche Strafen</strong><br />
Ein Spieler, der auf Zeit vom Spiel ausgeschlossen wurde, darf nach Ablauf der Strafzeit auch während dem Zeitraum zwischen der Verhängung und Beendigung einer Strafecke wieder auf das Spielfeld zurückgeholt werden. Entsprechendes gilt nach Ablauf einer Strafzeit gegen Auswechselspieler oder Betreuer. Ausschließlich die Schiedsrichter sind zuständig für die Überwachung und Zeitnahme von Spielausschlüssen auf Zeit oder Dauer.</p>
<p><strong>B.) Richtlinien für persönliche Strafen</strong><br />
Grüne Karte<br />
Im Rahmen der Spielkontrolle können grundsätzlich beliebig viele grüne Karten für eine Mannschaft, allerdings nicht für denselben Spieler, gegeben werden. Empfohlen wird eine Anzahl von drei grünen Karten pro Mannschaft nicht zu überschreiten; Ausnahmen sind im Ermessen des Schiedsrichters jedoch möglich.</p>
<p>Gelbe Karte<br />
Nach §14.1 c) bedeutet eine gelbe Karte für einen Spieler einen Spielauschluss von mindestens 5 Minuten Spielzeit. Die Länge der Strafzeit richtet sich jedoch nach der Art des Vergehens für das die persönliche Strafe ausgesprochen wurde. Ein technisches Foulspiel ohne Körperkontakt sollen die Schiedsrichter mit einer Strafzeit von mindestens 5 Minuten ahnden. Ist nach Verhängung der Strafe, jedoch noch vor Fortsetzung des Spiels, eine weitere Disziplinarmaßnahme erforderlich, sollen die Schiedsrichter die Strafzeit auf 10 Minuten erhöhen. Für ein Foulspiel mit Körperkontakt sollen die Schiedsrichter eine Strafzeit von mindestens 10 Minuten verhängen. Ist im Anschluss an die Zeitstrafe eine weitere Disziplinarmaßnahme erforderlich, soll sich die Strafzeit auf 15 Minuten erhöhen.</p>
<p><strong>Zu frühes Herauslaufen bei einer Strafecke </strong></p>
<p>Zu frühes Herauslaufen der verteidigenden Spieler bei der Durchführung einer Strafecke soll nicht mit einer Spielstrafe geahndet werden. Laufen ein oder mehrere Spieler der verteidigenden Mannschaft zur Abwehr einer Strafecke zu früh heraus, ist diese unter Beachtung der Vorteilsregel zu wiederholen. Laufen ein oder mehrere Spieler der verteidigenden Mannschaft bei der Wiederholung der Strafecke zum zweiten Mal zu früh heraus, ist diese erneut zu wiederholen und der verteidigende Spieler, der den Schusskreis zuerst betreten hat, mündlich zu verwarnen.</p>
<p>Ist bei einer nachfolgenden Strafecke erneut eine zweite Wiederholung notwendig, muss dem verteidigenden Spieler, der den Schusskreis zuerst betreten hat, eine grüne Karte gezeigt werden, sofern dies unter Berücksichtigung der Richtlinien für persönliche Strafen noch zulässig ist. Jedes weitere zu frühe Hinauslaufen bei dieser oder einer nachfolgenden Strafecke muss mit einer weiteren persönlichen Strafe gegen den verteidigenden Spieler geahndet werden, der den Schusskreis zuerst betreten hat.</p>
<p>Eine persönliche Strafe ist ebenfalls immer zu verhängen, wenn nach der mündlichen Verwarnung im oben genannten Fall ein verteidigender Spieler bei derselben Strafecke erneut zu früh  herausläuft.</p>
<p>Sofern im Spielverlauf gegen einen Spieler der verteidigenden Mannschaft wegen zu frühen Herauslaufens bei der Durchführung einer Strafecke bereits eine persönliche Strafe verhängt worden ist, muss jedes weitere zu frühe Herauslaufen mit einer weiteren persönlichen Strafe gegen den verteidigenden Spieler geahndet werden, der den Schusskreis zuerst betreten hat.</p>
<p>Läuft ein Spieler der verteidigenden Mannschaft zur Abwehr einer Strafecke absichtlich und deutlich zu früh heraus, kann er unter Berücksichtigung der Richtlinien für persönliche Strafen auch sofort mit einer persönlichen Strafe verwarnt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mönchengladbach, 23. März 2011<br />
Christian Blasch</p>
<p>Regelwerk</p>
<p>Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen Deutscher-Hockey-Bund e.V.</p>
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		<title>Offizieller Regeltext</title>
		<link>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/11/offizieller-regeltext/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 07:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Offizieller Regeltext zu den Regeländerungen per 1.November 2010 Nachstehend dargestellte Paragraphen ersetzen den entsprechenden Wortlaut in den „Regeln für Hallenhockey 2009/10“ § 5 – Spieldauer und Ergebnis 5.1 Ein Spiel besteht aus zwei Halbzeiten zu je 20 Minuten und einer &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2010/11/offizieller-regeltext/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Offizieller Regeltext zu den Regeländerungen per 1.November 2010</strong></p>
<p>Nachstehend dargestellte Paragraphen ersetzen den entsprechenden Wortlaut in den „Regeln für Hallenhockey 2009/10“<br />
<span id="more-899"></span></p>
<p><strong>§ 5 – Spieldauer und Ergebnis</strong></p>
<p>5.1 Ein Spiel besteht aus zwei Halbzeiten zu je 20 Minuten und einer Halbzeitpause von 5 Minuten.</p>
<p><em>Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.</em></p>
<p><em>Falls sich direkt vor dem Ende der ersten Halbzeit, dem Spielende oder einer Auszeit ein Vorfall ereignet hat, den die Schiedsrichter überprüfen müssen, darf diese Überprüfung durchgeführt werden, auch wenn die Spielzeit in der Zwischenzeit abgelaufen beziehungsweise angehalten ist und ein entsprechendes Signal gegeben wurde. Die Überprüfung hat unverzüglich zu erfolgen und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um auf die betroffene Spielsituation zurückzukommen und diese, falls erforderlich, zu korrigieren.</em></p>
<p>DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.</p>
<p><strong>§ 7 – Ball außerhalb des Spielfelds</strong></p>
<p>7.2 Wenn der Ball das Spielfeld über die Seitenbande verlässt:</p>
<p>a) wird das Spiel an einer Stelle des Spielfelds fortgesetzt, die bis zu 1 m von der Stelle entfernt ist, an der der Ball die Seitenbande überschritten hat;</p>
<p><em>Falls das Spiel hiernach mit einem Einschiebeball für die verteidigende Mannschaft innerhalb des eigenen Schusskreises fortzusetzen ist, ist dieser an der Stelle des Spielfelds auszuführen, die 1 m außerhalb des Schusskreises und 1 m entfernt von der entsprechenden Seitenbande liegt.</em></p>
<p><em>Falls das Spiel hiernach mit einem Einschiebeball für die angreifende Mannschaft innerhalb des gegnerischen Schusskreises fortzusetzen ist, ist dieser an der Stelle des Spielfelds auszuführen, die 3 m außerhalb des Schusskreises und 1 m entfernt von der entsprechenden Seitenbande liegt.</em></p>
<p>7.4 Sofern der Ball absichtlich von einem Verteidiger über seine Grundlinie gespielt worden ist, wird das Spiel mit einer Strafecke fortgesetzt, außer wenn der Torwart mit Schutzausrüstung oder ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts den Ball über die Grundlinie abgelenkt hat und kein Tor erzielt wurde.</p>
<p><strong>§ 13 – Durchführung von Spielstrafen</strong></p>
<p>13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Abschlag und Einschiebeball):</p>
<p><em>Alle Bestimmungen der Regel 13.2 gelten entsprechend für Freischlag, Mittelanstoß und Ausball (Abschlag und Einschiebeball):</em></p>
<p>g) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball sofort über die Seitenbande in den gegnerischen Schusskreis gelangen. Der Ball darf andererseits nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er 3 m bewegt worden ist oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde oder die Seitenbande berührt hat.</p>
<p>13.7 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:</p>
<p>a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balles nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.<br />
b) Bei jedem anderen Regelverstoß des Ausführenden ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.<br />
c) Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittelinie oder der Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.<br />
d) Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt, ist die Strafecke zu wiederholen.<br />
e) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.</p>
<p><em>Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.</em></p>
<p>13.10 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung eines 7-m-Balls gilt Folgendes:</p>
<p>a) Wird der 7-m-Ball durch den Schützen, vor der Freigabe durch einen Pfiff, ausgeführt und ein Tor erzielt, ist der 7-m-Ball zu wiederholen.<br />
b) Wird der 7-m-Ball durch den Schützen, vor der Freigabe durch einen Pfiff, ausgeführt und kein Tor erzielt, ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.<br />
c) Bei jedem anderen Regelverstoß des Schützen ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.<br />
d) Bei jedem anderen Regelverstoß des verteidigenden Spielers, einschließlich des Bewegens eines oder beider Füße vor der Ausführung, ist der 7-m-Ball zu wiederholen.</p>
<p><em>Verhindert der verteidigende Spieler ein Tor dadurch, dass er einen oder beide Füße zu früh bewegt, muss dieser Spieler mit einer grünen Karte verwarnt werden. Für jeden folgenden Regelverstoß muss ihm die gelbe Karte gezeigt werden.</em></p>
<p><em>Wird trotz des Regelverstoßes des verteidigenden Spielers ein Tor erzielt, wird das Tor anerkannt.</em></p>
<p><em>DHB: Die Richtlinien für persönliche Strafen sind zu beachten.</em></p>
<p>e) Bei einem Regelverstoß irgendeines anderen Spielers der verteidigenden Mannschaft ist der 7-m-Ball zu wiederholen, wenn kein Tor erzielt worden ist.<br />
f) Bei einem Regelverstoß eines anderen Spielers der angreifenden Mannschaft außer dem Schützen ist der 7-m-Ball zu wiederholen, wenn ein Tor erzielt worden ist.</p>
<p>Mönchengladbach, 05. November 2010</p>
<p>Christian Blasch, Regelwerk</p>
<p>Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen<br />
Deutscher-Hockey-Bund e.V.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Regeländerungen zum 01.11.10</title>
		<link>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/10/regelanderungen-zum-01-11-10/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Oct 2010 15:03:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Hallensaison 2010/11 &#8211; Regeländerungen zum 1.November 2010 Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wird der Internationale Hockeyverband FIH das Regelwerk für Hallenhockey ändern. Auf Basis dieser geplanten und bereits veröffentlichten Regeländerungen, werden die Hallenregeln des Deutschen Hockey- Bundes, bereits mit &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2010/10/regelanderungen-zum-01-11-10/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hallensaison 2010/11 &#8211; Regeländerungen zum 1.November 2010</strong></p>
<p>Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wird der Internationale Hockeyverband FIH das Regelwerk für Hallenhockey ändern. Auf Basis dieser geplanten und bereits veröffentlichten Regeländerungen, werden die Hallenregeln des Deutschen Hockey- Bundes, bereits mit Wirkung zum 1. November 2010, wie nachstehend erläutert angepasst. Der übersetzte originale Regeltext wird in Kürze veröffentlicht.<br />
<span id="more-895"></span></p>
<p><strong>Freischlagausführung // „Selbstpass“ – (§§13.1 und §§ 13.2)</strong></p>
<p>Die bisher ausschließlich für die Bundesligen verbindlichen Versuchsregeln §13.1 und §13.2 (Ausführung des Freischlags), werden verbindlich in das Regelwerk übernommen und somit für alle Altersklassen der Jugend und alle Spielklassen der Erwachsenen wirksam.</p>
<p>Die Freischlagausführung für die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte wird nach §13.2 g) „sinngemäß“ in zwei Arten der Ausführung unterschieden.</p>
<p>a) „Direkte Freischlagausführung“. Unabhängig vom Ort der Freischlagausführung, darf der Ball direkt über die Seitenbande in den Schusskreis gespielt werden.</p>
<p>b) „Selbstpass“: Die bereits im letzten Jahr eingeführten Regulierungen zur Freischlagausführung für die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte bleiben bestehen. Der Ball darf nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 3 m gespielt worden ist, von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt worden ist oder die Seitenbande berührt hat.</p>
<p><strong>Strafeckenausführung – (§13.3)</strong></p>
<p>Bisher wurde nach §13.3 h) ein Freischlag gegen die Mannschaft verhängt, die eine Strafecke zugesprochen bekommen hat, wenn ein Angreifer absichtlich oder zu seinem Vorteil, den Schusskreis vor der Ausführung betreten hat. Die neue Regelung sieht vor, dass in dem beschriebenen Fall die Strafecke wiederholt wird und ein Freischlag gegen die angreifende Mannschaft nur verhängt wird, wenn die Angreifer ständig und wiederholt den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betreten.</p>
<p><strong>Regelverstoß während der Durchführung einer 7-m-Ausführung &#8211; §13.9 ff</strong></p>
<p>Nach §13.9 a) wurde bisher bei einem Regelverstoß des Schützen, während der Ausführung eines 7-m-Balls, ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft verhängt. In dem Fall, dass der Schütze den 7-m-Ball vor der Freigabe durch den Schiedsrichter ausführt und dadurch ein Tor erzielt, wird zukünftig der 7-m-Ball wiederholt und kein Freischlag mehr für die verteidigende Mannschaft verhängt. Wird der 7-m-Ball vor der Freigabe durch den Schiedsrichter ausgeführt und kein Tor erzielt, wird das Spiel mit einem Freischlag für die verteidigende Mannschaft fortgesetzt. Dies gilt auch für jeden anderen Regelverstoß des Schützen.</p>
<p>Des Weiteren wird ein Regelverstoß des verteidigenden Spielers, durch den das Erzielen eines Tores verhindert wird, nicht mehr mit einem Straftor bestraft, sondern der 7-m-Ball ebenfalls wiederholt. Wird trotz eines vorliegenden Regelverstoßes des verteidigenden Spielers ein Tor erzielt, wird das Tor selbstverständlich anerkannt. Diese Änderungen führen dazu, dass §8.2 bedeutungslos wird und gestrichen werden kann.</p>
<p>Mönchengladbach, 18. Oktober 2010</p>
<p>Christian Blasch<br />
Regelwerk<br />
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen<br />
Deutscher-Hockey-Bund e.V.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Selfpass-Regelung Jugend-Spielklassen</title>
		<link>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/04/selfpass-regelung-in-den-spielklassen-der-jugend/</link>
		<comments>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/04/selfpass-regelung-in-den-spielklassen-der-jugend/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 07:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[§13.2 „Selfpass-Regelung“ in den Spielklassen der Jugend (Durchführung auf Klein- und Dreiviertelfeld) Die zunächst zum 1. August 2009 in allen Bundesligen des DHB eingeführte Versuchsregel bezüglich der Freischlagbestimmungen („Selfpass“) nach §§ 13.1 und 13.2, wird zum 1. April 2010 in &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2010/04/selfpass-regelung-in-den-spielklassen-der-jugend/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>§13.2 „Selfpass-Regelung“ in den Spielklassen der Jugend<br />
(Durchführung auf Klein- und Dreiviertelfeld)</strong></p>
<p>Die zunächst zum 1. August 2009 in allen Bundesligen des DHB eingeführte Versuchsregel bezüglich der Freischlagbestimmungen („Selfpass“) nach §§ 13.1 und 13.2, wird zum 1. April 2010 in allen Spielklassen der Jugend und zum 1. August 2010 in allen Spielklassen der Landesverbände übernommen.</p>
<p><span id="more-676"></span>Auf Empfehlung der Bundestrainer gilt die neue Regelung für alle Jugendaltersklassen verbindlich. Abhängig von der jeweiligen Alterklasse, werden Hockeyspiele auf Klein- und/oder Dreiviertelfeld durchgeführt. Die neue Freischlagregelung ist in diesem Fall wie folgt umzusetzen:</p>
<p><strong>Kleinfeld</strong></p>
<p>Die Durchführung der neuen Freischlagregel geschieht analog zum Hallenhockey nach §§ 13.1 und 13.2, allerdings mit dem für Feldhockey geltenden Abstand von 5 m. Wird ein Freischlag durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte ausgeführt, darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 5 m gespielt worden ist oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde. Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.</p>
<p><strong>Dreiviertelfeld</strong></p>
<p>Das Spielfeld ist durch eine separate Platzmarkierung in drei „Spieldrittel“ aufgeteilt. Die neue Freischlagregel gilt grundsätzlich analog zum „Großfeld“ nach §§ 13.1 und 13.2. Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Drittelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 5 m gespielt oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde (§13.2 h). Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.</p>
<p>Mönchengladbach, 30.März 2010</p>
<p>Christian Blasch</p>
<p>Regelwerk<br />
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen<br />
Deutscher-Hockey-Bund e.V.</p>
<p><a href="http://www.hsb-hockey.de/word/wp-content/uploads/2010/04/spielfeld.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-677" title="Hockeyplatz mit Übungskreise" src="http://www.hsb-hockey.de/word/wp-content/uploads/2010/04/spielfeld.jpg" alt="" width="420" height="290" /></a></p>
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		<item>
		<title>Selfpass</title>
		<link>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/03/selfpass/</link>
		<comments>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/03/selfpass/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 07:54:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Regeländerungen ab 1.4.2010 sind durch den DHB bekannt gegeben worden. Besonders interessant der SELFPASS wird verbindlich zum Beginn der jeweiligen Saison in allen Spielklassen eingeführt. Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2010 Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2010/03/selfpass/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regeländerungen ab 1.4.2010 sind durch den DHB bekannt gegeben worden.</p>
<p>Besonders interessant der SELFPASS wird verbindlich zum Beginn der jeweiligen Saison in allen Spielklassen eingeführt.</p>
<p><span id="more-640"></span> <strong>Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2010</strong></p>
<p>Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der Welt-Hockeyverband (FIH) die Auslegung bezüglich der Ausführung von Freischlägen nach Paragraph 13.2 h geändert. Es ist nun erlaubt den Ball bei einem Freischlag im Angriffsviertel, unter den Ausführungsbestimmungen für Freischläge nach Paragraph 13.2 und unter Berücksichtigung der Regelungen für gefährliches Spiel, über den Schusskreis zu schlenzen, so dass dieser außerhalb des Kreises wieder landet. Um den “Grundsatz des Einheitlichen Spielens einer Saison” zu gewährleisten, werden prinzipiell keine Regeländerungen während einer laufenden Saison vorgenommen. Da es sich hierbei allerdings nur um die Änderung einer Regelauslegung und nicht um eine Regeländerung handelt, wird die Vorgabe der FIH mit Wirkung zum 1. April 2010 im Geltungsbereich des DHB übernommen.</p>
<p>Bereits zu Beginn der letzten Hallensaison, wurde die Richtlinie für persönliche Strafen III.1.b geändert und die Kategorisierung von Foulspielen für die Vergabe einer Grünen Karte aufgehoben. Diese Modifikation wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung in den Regeln für Feldhockey integriert.</p>
<p>Zum 1. August 2009 wurden in allen Bundesligen des DHB die Freischlagbestimmungen der Paragraphen 13.1 und 13.2 durch verbindliche Versuchsregeln ersetzt, die den “Selfpass” regeln. Die momentan gültigen Regelungen werden zum 1. April 2010 in allen Spielklassen der Jugend und zum 1. August 2010 in allen Spielklassen der Landesverbände übernommen.</p>
<p><strong>Der <span style="text-decoration: underline;">Leit(d)faden</span> für Schiri´s und Spieler:</strong></p>
<p>Selfpass (ausführender Spieler spielt den Ball selbst weiter) kann angewendet werden bei</p>
<ul>
<li>Abschlag</li>
<li>Freischlag</li>
<li>Mittelanstoß</li>
<li>Einschlag</li>
<li>Eckschlag</li>
</ul>
<p>Der Ball muss sich nicht 1 m fortbewegt haben, bevor er vom Ausführenden selbst ein zweites Mal gespielt werden darf. Beim Freischlag muss auf folgende Punkte geachtet werden:</p>
<ul>
<li>Ausführung am Ort des Regelverstoßes. Verschafft sich eine Mannschaft durch die Ausführung an einem nicht regelkonformen Ort einen deutlichen Vorteil, muss das Spiel unterbrochen werden. Eine einmalige Ermahnung und Wiederholung des Self-Passes sollte in der Anfangsphase die richtige Maßnahme sein. Danach ist das Vergehen mit einem Freischlag gegen die ausführende Mannschaft zu ahnden. Befindet sich der Ort des Vergehens im Angriffsviertel in der Nähe der Viertellinie und die Mannschaft will den Freischlag außerhalb des Viertels ausführen, muss auf das Ausführen des Freischlags im Angriffsviertel bestanden werden.</li>
<li>Ball muss ruhen. Die Intention des Ausführenden, den Ball vor Ausführung des Self-Passes anzuhalten, muss deutlich erkennbar sein. Ahndung wie beim vorherigen Punkt .</li>
<li>Gegenspieler müssen Abstand von 5 m einhalten, innerhalb des Viertelraumes gilt der Abstand von 5 m für alle. Hält ein Gegenspieler im Moment der Ausführung des Freischlags den Abstand nicht ein, darf er weder die Ausführung beeinflussen noch den Ball spielen oder versuchen zu spielen. Unter Beeinflussung ist hier auch ein direktes nahes Begleiten oder Verfolgen des Ballführenden zu verstehen, selbst wenn der begleitende Spieler erst nach 5 m aktiv eingreift. Diese Auslegung gilt analog auch für Spieler der eigenen Mannschaft, die sich noch nicht aus dem 5-m-Bereich entfernen konnten. Vergehen müssen beim ersten Mal mit einer Ermahnung, danach mit persönlichen Strafen geahndet werden. Läuft der ausführende Spieler des Self- Passes absichtlich und direkt in einen gegnerischen Spieler hinein und gibt diesem nicht die Möglichkeit, den erforderlichen Abstand einzuhalten, ist die Situation mit einem Freischlag für den verteidigenden Spieler zu ahnden.</li>
<li>Ein Freischlag 5 m oder näher zum Schusskreis muss 5 m vom Schusskreis entfernt (gestrichelte Linie) ausgeführt werden.</li>
<li>Bei Ausführung eines Freischlags im gegnerischen Viertelfeld darf der Ball erst in den Schusskreis gespielt werden, wenn der Ball 5 m in jede beliebige Richtung gespielt oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften berührt wurde. Als in den Schusskreis gespielt gilt auch ein hoch über den Schusskreis geschlenzter Ball.</li>
</ul>
<p>Nachfolgend noch ein Video in englischer Sprache</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="445" height="364" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/j63hYOlJBDE&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;border=1" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="445" height="364" src="http://www.youtube.com/v/j63hYOlJBDE&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;border=1" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
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		<title>Schiedsrichter • Nr. 34 vom 16.2.2010</title>
		<link>http://www.hsb-hockey.de/word/2010/02/schiedsrichter-nr-34-vom-16-2-2010/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 18:59:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schiedsrichter]]></category>

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		<description><![CDATA[Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2010 Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der Welt-Hockeyverband (FIH) die Auslegung bezüglich der Ausführung von Freischlägen nach Paragraph 13.2 h geändert. Es ist nun erlaubt den Ball bei einem Freischlag im Angriffsviertel, unter &#8230; <a href="http://www.hsb-hockey.de/word/2010/02/schiedsrichter-nr-34-vom-16-2-2010/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2010</strong></p>
<p>Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 hat der  Welt-Hockeyverband (FIH) die Auslegung bezüglich der Ausführung von  Freischlägen nach Paragraph 13.2 h geändert.<br />
<span id="more-619"></span></p>
<p>Es ist nun erlaubt den Ball  bei einem Freischlag im Angriffsviertel, unter den  Ausführungsbestimmungen für Freischläge nach Paragraph 13.2 und unter  Berücksichtigung der Regelungen für gefährliches Spiel, über den  Schusskreis zu schlenzen, so dass dieser außerhalb des Kreises wieder  landet. Um den &#8220;Grundsatz des Einheitlichen Spielens einer Saison&#8221; zu  gewährleisten, werden prinzipiell keine Regeländerungen während einer  laufenden Saison vorgenommen. Da es sich hierbei allerdings nur um die  Änderung einer Regelauslegung und nicht um eine Regeländerung handelt,  wird die Vorgabe der FIH mit Wirkung zum 1. April 2010 im  Geltungsbereich des DHB übernommen.</p>
<p>Bereits zu Beginn der letzten Hallensaison, wurde die  Richtlinie für persönliche Strafen III.1.b geändert und die  Kategorisierung von Foulspielen für die Vergabe einer Grünen Karte  aufgehoben. Diese Modifikation wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung in  den Regeln für Feldhockey integriert.</p>
<p>Zum 1. August 2009 wurden in allen Bundesligen des DHB  die Freischlagbestimmungen der Paragraphen 13.1 und 13.2 durch  verbindliche Versuchsregeln ersetzt, die den &#8220;Selfpass&#8221; regeln. Die  momentan gültigen Regelungen werden zum 1. April 2010 in allen  Spielklassen der Jugend und zum 1. August 2010 in allen Spielklassen der  Landesverbände übernommen.</p>
<p>Christian Blasch<br />
Deutscher Hockey-Bund | KSR</p>
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