§13.2 „Selfpass-Regelung“ in den Spielklassen der Jugend
(Durchführung auf Klein- und Dreiviertelfeld)
Die zunächst zum 1. August 2009 in allen Bundesligen des DHB eingeführte Versuchsregel bezüglich der Freischlagbestimmungen („Selfpass“) nach §§ 13.1 und 13.2, wird zum 1. April 2010 in allen Spielklassen der Jugend und zum 1. August 2010 in allen Spielklassen der Landesverbände übernommen.
Auf Empfehlung der Bundestrainer gilt die neue Regelung für alle Jugendaltersklassen verbindlich. Abhängig von der jeweiligen Alterklasse, werden Hockeyspiele auf Klein- und/oder Dreiviertelfeld durchgeführt. Die neue Freischlagregelung ist in diesem Fall wie folgt umzusetzen:
Kleinfeld
Die Durchführung der neuen Freischlagregel geschieht analog zum Hallenhockey nach §§ 13.1 und 13.2, allerdings mit dem für Feldhockey geltenden Abstand von 5 m. Wird ein Freischlag durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte ausgeführt, darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 5 m gespielt worden ist oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde. Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.
Dreiviertelfeld
Das Spielfeld ist durch eine separate Platzmarkierung in drei „Spieldrittel“ aufgeteilt. Die neue Freischlagregel gilt grundsätzlich analog zum „Großfeld“ nach §§ 13.1 und 13.2. Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Drittelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 5 m gespielt oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde (§13.2 h). Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.
Mönchengladbach, 30.März 2010
Christian Blasch
Regelwerk
Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen
Deutscher-Hockey-Bund e.V.

