Regeländerungen Halle zum 01.11.09

Hallensaison 2009/10

Regeländerungen zum 1.November 2009

Mit Wirkung zum 1. Mai 2009 hat die FIH ein neues Hallenregelwerk veröffentlicht, das zahlreiche Änderungen enthält. Viele Definitionen, Paragraphen und Formulierungen wurden analog zum Feldregelheft modifiziert, gestrichen, hinzugefügt und/oder verschoben. Auf Basis der international gültigen Regeln, haben wir das deutsche Regelwerk überarbeitet und angepasst. Nachstehend findet sich ein „Auszug“ mit den wesentlichen Änderungen für die kommende Saison, die im Bereich des DHB ab dem 1. November 2009 Gültigkeit erlangen.

Der genaue Wortlaut der jeweiligen Paragraphen kann im neuen Regelheft nachgelesen werden, das zur Zeit im Sportverlag Sindelfingen neu aufgelegt wird und demnächst dort bestellt werden kann.

Torwart — § 2.3 g

Analog zu den Regeln für Feldhockey 2009/10 ist für die Ein- oder Auswechslung eines Torwarts mit Schutzausrüstung gemäß § 2.3 g die Spielzeit anzuhalten. Der Wechsel eines Torwarts mit Schutzausrüstung findet im Bereich von 3 m zur Mittellinie statt. Im Falle einer Verletzung oder Ausschlusses eines Torwarts wird der Zeitstopp für das An- oder Ablegen von Schutzausrüstung nicht verlängert. Falls notwendig, ist das Spiel mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Oberbekleidung tragen muss, oder nur mit Feldspielern fortzusetzen, während der ausgewechselte Torhüter die Schutzausrüstung ablegt oder ein Auswechselspieler diese anlegt. Soll bei Spielen der Altersklassen der Jugend zulässigerweise ein jugendlicher Torwart eingewechselt werden, müssen die Schiedsrichter weiterhin nach § 27 Abs. 4 SPO DHB die Spielzeit für eine entsprechende Zeitspanne anhalten, damit dieser die Torwartausrüstung unverzüglich anlegen kann.

Eine Ausnahme gilt insoweit wieder für Erwachsenenspiele während des Zeitraums zwischen der Verhängung und der Beendigung einer Strafecke. In diesem Fall darf die Zeit nicht dafür angehalten werden, damit sich ein noch als Jugendlicher geltender Spieler die Schutzausrüstung anlegen kann. In dem Zeitraum zwischen der Verhängung und der Beendigung einer Strafecke sind Spielerwechsel grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Torwart der verteidigenden Mannschaft, der verletzt oder vom Spiel ausgeschlossen worden ist. Bislang war in diesem Fall ein Wechsel innerhalb einer „Kategorie“ zulässig. Folge war, dass ein Torwart mit Schutzausrüstung ausschließlich gegen einen Torwart mit Schutzausrüstung (nicht aber gegen einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts) und ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts ausschließlich gegen einen Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts (nicht aber gegen einen Torwart mit Schutzausrüstung) ausgewechselt werden konnte. Neu ist nun, dass bei der Verletzung oder dem Ausschluss des verteidigenden Torwarts mit Schutzausrüstung während einer Strafecke auch die Einwechslung eines Feldspielers mit den Rechten eines Torwarts zulässig ist. Ein Spieler mit den Rechten eines Torwarts darf allerdings, im Falle eines Ausschlusses oder einer Verletzung, auch weiterhin nur gegen einen Spieler mit den Rechten eines Torwarts ausgetauscht werden. Unzulässig bleibt in beiden genannten Fällen eine Eckenabwehr ausschließlich mit Feldspielern, es sei denn, die Mannschaft hat zum Zeitpunkt der Verhängung der Strafecke bereits nur mit Feldspielern gespielt. In diesem Fall muss die Strafecke nur mit den (noch) auf dem Platz befindlichen Feldspielern verteidigt werden.

Auszeit — § 5.1 ff

Bis zur letzten Saison war es den Landesverbänden nach dem damals geltenden § 4 Abs. 7 SPO freigestellt, abweichend von den im Bereich des DHB gültigen Regeln für Hallenhockey, Bestimmungen darüber zu erlassen, ob und in welchen Spielklassen die in § 5.1 der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten übernommen werden sollen. Mit Wirkung zum 1. November 2009 sind die in § 5.2 genannten Bestimmungen für alle Altersklassen der Jugend und alle Spielklassen der Erwachsenen in Abhängigkeit von der Spieldauer verbindlich. Ab einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Bei einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils einer Minute Dauer. Bei einer Spielzeit von weniger als 2 x 30 (aber mehr als 2 x 20) Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit von einer Minute Dauer während der gesamten Spielzeit. Neu eingeführt worden ist, analog zum Feld, ein offizielles Zeichen für die Anzeige einer Auszeit. Der Schiedsrichter soll mit beiden Händen über dem Kopf ein „T“ symbolisieren und dabei zu dem anderen Schiedsrichter und dem Zeitnehmer schauen.

Freischlag, Mittelanstoß und Ausball (Abschlag und Einschiebeball) — § 13.2 b

Die bisherige Regelung des Freischlags, Mittelanstoßes und Einschiebeballs sah vor, dass der Ball durch einen Schiebeball ins Spiel gebracht werden und sich mindestens 10 cm fortbewegt haben musste, bevor er von einem Mitspieler des Ausführenden gespielt werden durfte. Die 10 cm-Regelung wird in der neuen Saison durch 1 m ersetzt.

„Selbstpass“ (verbindliche Versuchregel in allen Bundesligen) — §§ 13.1 und §§ 13.2

Ab dem 1. November 2009 werden in allen Bundesligen des DHB die §§ 13.1 und 13.2 der Regeln für Hallenhockey durch verbindliche Versuchsregeln, die den „Selbstpass“ regeln, ersetzt. Die Versuchregel § 13.1 definiert „den Ort der Ausführung eines Freischlags“. Gemäß Buchst. a) muss ein Freischlag „nahe am Ort“ des Regelverstoßes ausgeführt werden. Unter „nahe am Ort“ ist hierbei die „spielbare Entfernung zum Ort des Regelverstoßes“ zu verstehen, ohne dass dies zu einem erheblichen Vorteil führt. Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 3 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, der 3 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist. Die Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Abschlag und Einschiebeball) ist in § 13.2 geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Ball vor der Ausführung ruhen muss und sich kein Gegenspieler näher als 3 m zum Ball befinden darf. Hält ein Gegenspieler im Moment der Ausführung eines Freischlags den Abstand von 3 m nicht ein, darf er weder die Ausführung beeinflussen noch den Ball spielen oder versuchen zu spielen. Die Ausführung muss in diesem Fall nicht verzögert werden und kann unverzüglich erfolgen. Greift ein Gegenspieler aktiv in die Ausführung ein, obwohl er den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat, ist dies als absichtliches Vergehen zu bewerten und der Spieler neben der ggf. erforderlichen Spielstrafe gemäß den gültigen Richtlinien für persönliche Strafen zu bestrafen. Bei der Ausführung eines Freischlags, Mittelanstoßes oder Einschiebballs ist es dem ausführenden Spieler grundsätzlich erlaubt, den Ball nach der Ausführung eines Freischlags selbst weiterzuspielen („Selbstpass“). Die Ausführung und das Weiterspielen des Balls müssen allerdings zwei voneinander getrennte Aktionen sein. Der Ball muss sich beim „Selbstpass“ nicht 1 m bewegt haben, bevor er vom ausführenden Spieler ein zweites Mal gespielt werden darf. Dies gilt nur, wenn der Ball zu einem Mitspieler gespielt wird. Bei der Ausführung innerhalb der gegnerischen Spielfeldhälfte durch einen Angreifer gelten besondere Reglementierungen: Kein anderer außer dem ausführenden Spieler darf sich bei der Ausführung näher als 3 m zum Ball befinden. Der Ball darf nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt worden ist. Ein direktes Spielen des Balls in den Kreis ist somit verboten. Alternativ ist es dem ausführenden Spieler gemäß § 13.2 f natürlich auch in der gegnerischen Spielfeldhälfte erlaubt, den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter zu spielen („Selbstpass“). In diesem Fall muss der Spieler den Ball mindestens 3 m in jede beliebige Richtung fortbewegt haben oder der Ball muss die Seitenbande berührt haben, bevor er ihn in den Schusskreis spielen darf.

Strafecke — § 13.3 f

Ein verteidigender Torwart mit Schutzausrüstung oder ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts muss sich zur Abwehr einer Strafecke in seinem Tor befinden. Bis zu fünf Verteidiger dürfen sich hinter ihrer Grundlinie auf der Seite des Tores aufstellen, die nicht zur Hereingabe des Balls genutzt wird. Sie dürfen dabei mit ihren Stöcken, Händen oder Füßen den Boden innerhalb des Schusskreises nicht berühren. Es ist also nicht mehr verbindlich vorgeschrieben, dass alle Spieler einer Mannschaft die Strafecke verteidigen müssen. Es ist der Mannschaft vielmehr freigestellt, mit wie vielen Feldspielern die Strafecke verteidigt werden soll. Jeder Spieler der verteidigenden Mannschaft, der sich zur Strafeckenabwehr nicht hinter der Grundlinie befindet, muss sich hinter der Mittellinie aufstellen. Falls eine Mannschaft zum Zeitpunkt der Verhängung einer Strafecke gegen sich mit sechs Feldspielern gespielt hat, dürfen sich zur Strafeckenabwehr bis zu sechs Spieler der Mannschaft hinter ihrer Grundlinie außerhalb des Tores aufstellen. In diesem Fall hat keiner der Spieler die Rechte eines Torwarts.

Bankstrafe — § 14.1 d

Analog zur Regelung der Auszeit ist nun auch die Bankstrafe im Regelwerk festgeschrieben und unterliegt nicht mehr den Bestimmungen der Landesverbände. Sie ist daher verbindlich für alle Altersklassen der Jugend und alle Spielklassen der Erwachsenen. Als Betreuer (maximal drei pro Mannschaft) gelten alle Personen, die zur Betreuung der Mannschaften eingesetzt werden, wie z.B. Trainer, Co-Trainer, Teammanager, Physiotherapeuten, Ärzte oder Psychologen; vgl. § 1 Abs. 3b SPO DHB. Betreuer sind Auswechselspielern gleichgestellt und können demnach auch eine persönliche Strafe erhalten. Wird ein Auswechselspieler oder Betreuer auf Zeit oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen, muss sein Mannschaftsführer einen sich auf dem Spielfeld befindlichen Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen muss, jedoch als Auswechselspieler zur Verfügung steht.

Richtlinien für persönliche Strafen

Bei den Richtlinien für persönliche Strafen handelt es sich um verbindliche Anweisungen der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des DHB an die Schiedsrichter für Spiele im nationalen Spielverkehr. Durch sie soll die Verhängung persönlicher Strafen gegen Spieler oder Betreuer einheitlicher und transparenter gemacht werden. Analog zu den Feldregeln (II. 2.c Ausnahmen) wurde die grüne Karte wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke personalisiert, d.h. nicht dem Kartenkontingent der Mannschaft, sondern dem Spieler persönlich angerechnet. Dies bedeutet, dass einem Spieler, der bereits mit einer Karte verwarnt wurde, die nächst höhere Karte zu zeigen ist, wenn er zum wiederholten Male bei einer Strafecke zu früh herausläuft. Bisher wurden absichtliche Regelverstöße durch Spieler in die beiden Kategorien „Foulspiel“, d.h. jedes absichtliche regelwidrige Einwirken auf Stock und/oder Körper eines Gegenspielers, und „sonstige Regelverstöße“, d.h. alle anderen absichtlichen Verstöße, eingeteilt. Abgesehen von der grünen Karte wegen zu frühen Herauslaufens bei einer Strafecke durften pro Mannschaft in einem Spiel höchstens zwei grüne Karten vergeben werden, eine in jeder Kategorie. Diese „Kategorisierung“ wird für die neue Saison aufgehoben. Das Kontingent an zwei grünen Karten (zzgl. evtl. der grünen Karte für das zu frühe Herauslaufen zur Abwehr einer Strafecke) pro Mannschaft bleibt bestehen. Sinn und Zweck der Abschaffung der „Kategorisierung“ ist, den Schiedsrichtern mehr Möglichkeiten im Rahmen der Spielkontrolle zu ermöglichen.

Mönchengladbach, 18. Oktober 2009

Christian Blasch
Regelwerk Kommission für Schiedsrichter und Regelfragen
Deutscher-Hockey-Bund e.V.

3 Gedanken zu “Regeländerungen Halle zum 01.11.09

  1. Bittet beachtet, dass der Selfpass nur in den BL gespielt wird!
    Wichtig ist auch, dass es bei Spieltagen in den VL 2 -5 KEINE AUSZEITEN mehr gibt!
    Neu ist auch, dass der Ball nun mind. 1 m (wie im Feld) rollen muss, bevor ein eigener Mitspieler den Ball mitnehmen kann – die 10 cm gibt es nicht mehr.
    Den Rest bitte selber lesen.

  2. Das Beste aber…. “der Mannschaft vielmehr freigestellt, mit wie vielen Feldspielern die Strafecke verteidigt werden soll”….. das lässt viel Freiraum für Kontermöglichkeiten…………

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